Behandlungspflege
Hierbei handelt es sich um ärztlich verordnete Maßnahmen, welche in der Regel von der Krankenkasse bezahlt werden.
Bei Befreiung von Zuzahlungen entstehen keine Kosten.
Einige Beispiele
- Medikamentengabe und -überwachung
- Injektionen (s.c. und i.m.)
- Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
- An- und Ausziehen von Kompresssionsstrümpfen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Wundversorgung
- Decubitusbehandlung
- Einläufe und Klistiere
- Infusionen und künstliche Ernährung
- Katheterpflege und -wechsel