Behandlungspflege

Hierbei handelt es sich um ärztlich verordnete Maßnahmen, welche in der Regel von der Krankenkasse bezahlt werden. 

Bei Befreiung von Zuzahlungen entstehen keine Kosten.

Einige Beispiele

  • Medikamentengabe und -überwachung
  • Injektionen (s.c. und i.m.)
  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
  • An- und Ausziehen von Kompresssionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Wundversorgung
  • Decubitusbehandlung
  • Einläufe und Klistiere
  • Infusionen und künstliche Ernährung
  • Katheterpflege und -wechsel