Behandlungspflege

Hierbei handelt es sich um ärztlich verordnete Maßnahmen, welche in der Regel von der Krankenkasse bezahlt werden. 

Bei Befreiung von Zuzahlungen entstehen keine Kosten.

Einige Beispiele

  • Medikamentengabe und -überwachung

  • Injektionen (s.c. und i.m.)

  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung

  • An- und Ausziehen von Kompresssionsstrümpfen

  • Anlegen von Kompressionsverbänden

  • Wundversorgung

  • Decubitusbehandlung

  • Einläufe und Klistiere

  • Infusionen und künstliche Ernährung

  • Katheterpflege und -wechsel