Behandlungspflege
Hierbei handelt es sich um ärztlich verordnete Maßnahmen, welche in der Regel von der Krankenkasse bezahlt werden.
Bei Befreiung von Zuzahlungen entstehen keine Kosten.
Einige Beispiele
Medikamentengabe und -überwachung
Injektionen (s.c. und i.m.)
Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
An- und Ausziehen von Kompresssionsstrümpfen
Anlegen von Kompressionsverbänden
Wundversorgung
Decubitusbehandlung
Einläufe und Klistiere
Infusionen und künstliche Ernährung
Katheterpflege und -wechsel